Gut fünf Monate nach einem tödlichen Badeunfall von zwei Schwestern in Unterfranken hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt die Eltern der Mädchen angeklagt. Es gehe um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht, sagte ein Sprecher der Behörde. Die Beschuldigten hätten sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nun muss das Amtsgericht Schweinfurt entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Die Obduktion der sechs und sieben Jahre alten Mädchen hatte nach dem Unfall am 14. August 2025 ergeben, dass sie ertrunken waren. Die Kinder sollen mindestens zehn Minuten unter Wasser gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Eltern 10 bis 15 Minuten lang am See nicht auf die beiden Schwestern aufgepasst hatten, obwohl die Mädchen nicht schwimmen konnten. Die Kinder seien zu weit ins Wasser gegangen, hätten nicht mehr ans Ufer gelangen können und seien ertrunken. Badegäste entdeckten zunächst einen im Wasser treibenden Schwimmflügel, später dann die leblose Siebenjährige. Kurz darauf fand ein Helfer auch das zweite Mädchen unter der Wasseroberfläche. Beide Kinder wurden reanimiert und in Kliniken gebracht. Einen Tag später starb die Siebenjährige, der Tod ihrer Schwester wurde tags darauf bekannt.Schwimmflügel trieb im Wasser
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Anklage gegen Eltern nach tödlichem Badeunfall zweier Kinder
Zwei Mädchen baden in einem See in Schweinfurt und ertrinken. Die Eltern stehen im Fokus der Ermittler. Haben sie gut genug aufgepasst? Das dürfte nun vor Gericht geklärt werden.
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