Vilsbiburg - pm (30.07.2026) Menschen mit Pflegebedarf im Alltag zu unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten – dies ermöglicht das Engagement als ehrenamtlich tätige Einzelperson. Seit dem 1. Januar 2021 können Privatpersonen diese Aufgabe übernehmen und dafür eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse von bis zu 131 Euro monatlich erhalten.
Quelle: Landshuter Rundschau (rundschau24.de)Bildnachweis: © rundschau24.de


