Landkreis Landshut - pm (27.04.2026) Alle Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 und später haben mittlerweile ihre Gültigkeit verloren und müssten bei rechtzeitiger Antragstellung bereits umgetauscht sein. Lediglich die Geburtsjahrgänge vor 1953 können den Papierführerschein oder Kartenführerschein bis 2033 umtauschen.
Quelle: Landshuter Rundschau (rundschau24.de)Bildnachweis: © rundschau24.de


