Landshut - pm (20.02.2026) Nach einer bundesweiten Reform wird die Grundsteuer seit 2025 nicht mehr auf Basis der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Einheitswerte, sondern anhand einer neuen Berechnungsgrundlage festgesetzt. In Bayern gilt nun ein wertunabhängiges Flächenmodell, das selbstverständlich auch in der kreisfreien Stadt Landshut zur Anwendung kommt.
Quelle: Landshuter Rundschau (rundschau24.de)Bildnachweis: © rundschau24.de


