Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut deckte einen gewaltigen Betrug auf.
Landshut - pm (29.01.2026) Zwei Gastronomen aus dem Landkreis Rottal-Inn wurden vom Amtsgericht Landshut rechtskräftig wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 159 bzw. 38 Fällen schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und acht Monaten bzw. einem Jahr und zehn Monate verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Landshuter Rundschau (rundschau24.de)

