Bereits vor Ort leitet der Zoll drei Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, weil Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse fehlten oder unrichtig waren.
Bayern - pm (12.03.2026) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 10. März bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter waren auf Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben.
Quelle: Landshuter Rundschau (rundschau24.de)

