8. Juli 2026 / Polizeimeldung

Hinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern zur Nutzung privater Drohnen

Hinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern zur Nutzung privater Drohnen

Veröffentlicht am 8. Juli 2026 um 10:25 Uhr

NIEDERBAYERN. Nachdem es zuletzt im Bereich der Polizeiinspektion Grafenau zu einem Polizeieinsatz wegen eines vermeintlich nicht genehmigten Drohnenfluges kam, appelliert das Polizeipräsidium Niederbayern folgende Regeln und Verhaltensweisen für den sicheren und rechtmäßigen Umgang mit privaten Drohnen.

Mit den nachfolgenden Hinweisen können Sie wesentlich dazu beitragen, nicht gegen die geltenden Regeln zu verstoßen, Privatsphäre zu schützen und mitunter riskante Zwischenfälle im Luftraum zu vermeiden.

Vorgaben für private Drohnenflüge

Registrierung & Kennzeichnung

  • Drohnen ab 250 g bzw. mit einer Höchstgeschwindigkeit > 19 m/s müssen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert werden. Das Registrierungskennzeichen ist gut sichtbar anzubringen.

    Flughöhe

  • Die maximale erlaubte Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund, sofern keine speziellen Genehmigungen vorliegen.

    Abstand zu Personen & Gebäuden

  • Mindestsicherheitsabstand: 30 Meter zu unbeteiligten Personen, 5 Meter zu bewohnten Gebäuden. In bewohnten Gebieten gilt ein Abstand von 150 Meter zu Menschenansammlungen.

    Flugverbotszonen

  • Flughäfen & Flugplätze (innerhalb des Kontrollraums)
  • Kraftwerksanlagen, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten
  • Naturschutzgebiete, Nationalparks
  • Städtische Veranstaltungsorte (z. B. Volksfeste)

    Privatsphäre

  • Das Filmen oder Fotografieren von Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist untersagt. Bei Aufnahmen von privaten Grundstücken ist die Zustimmung des Eigentümers einzuholen.

     

    Flugvorbereitung

  • Wetterbedingungen prüfen (Wind, Regen, Sicht)
  • Batteriezustand kontrollieren (mindestens 30 % Restkapazität)
  • Notlandemöglichkeiten im Umfeld sichern

    Kennzeichnungspflicht

  • Drohnen mit einer maximalen Startmasse von > 250 g benötigen eine Kennzeichnung (z. B. Aufkleber mit Registrierungsnummer).

    Meldung von Vorfällen

  • Unfälle, Schäden oder gefährliche Situationen sind unverzüglich der Polizei  zu melden.

Tipps für sicheres Fliegen

  1. Vor dem Start: Prüfen Sie, ob sich Ihr geplantes Fluggebiet in einer verbotenen Zone befindet (z. B. über Flughäfen). Nutzen Sie dafür die offizielle „Drohnen-Info‑App“ des Luftfahrt-Bundesamt (LBA). 
  2. Sichtflug: Fliegen Sie stets in Sichtweite und halten Sie die Drohne jederzeit unter direkter Beobachtung.
  3. Rücksichtnahme: Vermeiden Sie das Fliegen über Menschenansammlungen, Sportveranstaltungen oder privaten Grundstücken ohne Erlaubnis.
  4. Notfallplan: Legen Sie eine sichere Landezone fest und üben Sie das Notlandungsverfahren.

Veröffentlicht: 08.07.2026, 10.30 Uhr

Quelle: Polizeipräsidium Niederbayern (www.polizei.bayern.de)


Bildnachweis: © Pixabay.com/GlauchauCity

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