Im Uferbereich des Laichschonbezirks gilt noch bis 15. Juli ein Bade- und Wateverbot. - Foto: Stadt Landshut
Landshut - pm (16.04.2026) Noch bis Mittwoch, 15. Juli, gilt ein Bade- und Wateverbot im Uferbereich des Laichschonbezirks. Dieser liegt zwischen dem Ludwigswehr und dem gegenüberliegenden Fußgängersteg. Der Laichschonbezirk dient dem Schutz von seltenen Fischarten, insbesondere von Huchen und Nasen, die in diesem Bereich der Kleinen Isar in Landshut zu finden sind. Die Stadt bittet alle Erholungssuchenden auf alternative Gebiete, wie den Kiesstrand nördlich der Fußgänger- und Radfahrerbrücke, auszuweichen.
Quelle: Landshuter Rundschau (rundschau24.de)

